SolarLokal-Kirchhorst
Solarinitiative Isernhagen

Aktuell zur Veranstaltung am 20.04.23 im Rathaus Altwarmbüchen:
Nachdem die Vergütung für die Überschuss-Einspeisung immer weiter abgesenkt wurde (zuletzt: 6,24cent/kWh) ist nach dem Antritt der neuen Ampelregierung eine völlige Neuordnung entstanden. Die EEG-Umlage (Gegenstand übler Hetze gegen das Erneuerbare Energiegesetz) für alle Verbraucher wurde abgeschafft.
Mit dem Osterpaket gilt nun: 8,6 cent/kWh (bis 2024 keine Absenkung mehr!)
ab 2023 Wegfall der Mehrwertsteuer (0%) und keine Umsatz- und Einkommensteuer-Erkärungen mehr.
 

 

24.04.2020:

Wegen stärkeren PV-Zubaus wird die Einspeisevergütung voraussichtlich weiter sinken (Quelle):
für Anlagen bis 10kWp in cent/kWh

Ab 01.04.2020: 9,44

(Degressionsberechnung nach § 49 EEG 2017 Abs. 3 in Abhängigkeit vom Zubau)

Im Vergleich zum Strompreis (z.B: EWI-Grundversorgung mit  30,64 cent/kWh)

lohnt sich Eigenversorgung weiterhin und immer mehr!

Aber auch über die Einspeisevergütung läßt sich eine Anlage wegen gesunkener Anlagenpreise locker über die garantierte Vergütungszeit von 20 Jahren finanzieren.

Ein Doppel-Plus für das Klima und die eigenen Finanzen!
 

Auch unter der GroKo-Regierung wurde unter dem Einfluß der großen 4 Energiekonzerne die Einspeisevergütung weiter abgesenkt:

Zusätzlich wurde ein 52GW-Deckel eingeführt, so dass etwa im Sommer 2020 Schluß mit EEG-Förderung sein soll.

So gibt es ab Mai 2017 nur noch 12,27 cent/kWh (bei späterer Installation noch weniger)
Bei einem Strombezugspreis von rund 24 cent/kWh rechnet sich umsomehr der Eigenverbrauch. Mit einem Speicher läßt sich die Eigenerzeugung auf 70-80% des Jahresverbrauchs steigern. Mit weiter steigenden Strompreisen und der Speicherförderung der KfW ist dies eine sichere Zukunftsinvestition, dies sich auch in absehbarer Zeit bezahlt macht! (siehe aktuell)

Für die Umwelt sofort!          
Rechenbeispiel für eine 3kWp-Anlage:        
Für jede Kilowattstunde (kWh) Strom müssen im Kraftwerk 3 kWh an Primärenergie
(Kohle, Öl, Gas, „Uran“) verbrannt werden. Die Anlage vermeidet daher    
pro Jahr die Verbrennung von   in 20 Jahren:    
2700 kWh*3 = 7200 (X) kWh Primärenergie 144 MWh    
Entsprechendes gilt natürlich auch für jede eingesparte kWh.    
Daher bleibt Energiesparen am wichtigsten!    
(X) entspricht:              
  599 l Heizöl       12.000 l    
  oder 720 m³ Erdgas       14.000 m³    
  oder 897 Kg Steinkohle (XX)       18 T    
  oder 2880 Kg Braunkohle       58 T    
(XX) Entspricht vermiedene:              
  CO²: 2520 Kg Kohlendioxid       50 T    
  132 Kg Flugasche       3 T    
  SOX: 16 Kg Schwefeldioxid       321 Kg    
  NOX: 12 Kg Stickoxide       241 Kg    
Aber auch finanziell nach dem Erneuerbaren Energiegesetz:  
Noch für dieses Jahr und weitere 20 Jahre gibt es eine festgesetzte Einspeisevergütung!
Rechenbeispiel für eine 3kWp-Anlage errichtet im Juni 2017 abJuli  
Einnahmen:   Cent       -0,25 %  
3kWp * 900kWh/Jahr* 12,24 jährl. 330 € 95 € zusätzlich  
      20 Jahre 6.610 € 1.894 € bei 1/3 Selbstverbrauch  
Investitionen:              
1,85 €/Wp(MWSt wird erstattet) Netto: 5.550 €      
d.h. In diesem Beispiel bleibt ein Überschuss, mit dem sich das eingesetzte Kapital verzinsen lässt!
  Rechnerischer Überschuss: 1.060 € 2.953 € Summe mit Selbstverbrauch  
Besonders interessant ist die Selbstgenutzung des PV-Stromes:      
Beispiel: 23,38 EWI Grundversorgung netto          
in -12,24 EEG netto          
cent/kWh 37,34 11,14 z. Z. zusätzlich statt Einspeisepreis          
d.h. mit jeder Strompreiserhöhung wird dies interessanter!      

Stand: 15.05.2017